Meldungen zum Außenwirtschaftsverkehr an die Bundesbank

Sofern Sie wirtschaftlich grenzüberschreitend arbeiten, haben Sie sicher schon mit der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zu tun gehabt. Das können wir leider nicht ändern. Die damit korrespondierenden Meldepflichten gegenüber der Deutschen Bundesbank können wir allerdings für Sie erledigen.

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Das AWV-Meldewesen

Meldungen zum Außenwirtschaftsverkehr an die Bundesbank

Wer als inländischer Investor Transaktionen im Ausland tätigt, darf dies grundsätzlich nach den außenwirtschaftlichen Bestimmungen frei tun, unterliegt jedoch im Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland statistischen Meldepflichten, die vor allem der Erstellung der bundesdeutschen Zahlungsbilanz dienen. Die Meldepflichten gelten u.a. für

  • ein- und ausgehende Zahlungen (Transaktionen),
  • bestehende Auslandforderungen und -verbindlichkeiten sowie
  • grenzüberschreitende Beteiligungen an (Fonds-)Gesellschaften und anderen Unternehmen (Direktinvestitionen).

Meldungen nach der AWV sind der Deutschen Bundesbank in elektronischer Form über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS), die Plattform ExtraNet oder eigene Schnittstellen zu liefern.

Die Lösung für die Lieferung an WM Datenservice

Effizient melden

Wir übernehmen die fristgerechte Lieferung der entsprechenden Meldungen Z4 und K3/K4 in offener Stellvertretung als sog. Dritteinreicher für Sie.

  • Sie sparen den Aufwand der Datenaufbereitung.
  • Wir betreuen Sie neben den technischen auch in fachlichen Fragestellungen zum Reporting und der notwendigen Datengrundlage
  • Wir übernehmen die Überwachung der Fristen und stellen eine inhaltlich plausible sowie technisch valide Datenlieferung sicher. 
  • Sie benötigen kein fachliches Spezialwissen, sondern stellen uns nur Basisdaten über Ihr Portfolio im Excel-Format zur Verfügung. Wir wandeln diese nach den Vorgaben der Empfänger um und bereiten diese als .xml Datei auf.

Meldungen nach der Außenwirtschaftsverordnung

Anlage Z4 „Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr“

Ein- und ausgehende Zahlungen sind per Anlage Z4 „Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr“ zu melden. Darin sind aussagefähige Angaben zum Grundgeschäft und den entsprechenden Leistungskennzahlen der Anlage LV zu machen, dazu zählen:

  • Betrag der Zahlung (sofern > 12.500 EUR)
  • Datum der Zahlung
  • Verrechnungen oder Einbringungen
  • Kennzahl nach dem Leistungsverzeichnis über die Art des Geschäfts
  • Belegart des Geschäfts
  • Zweck der Zahlung

Direktinvestitionsmeldungen (K3/K4)

Der Stand der grenzüberschreitenden Unternehmensbeteiligungen nach §§ 64 und 65 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist jährlich über die Anlage K3 bzw. K4 an die Deutsche Bundesbank für die Statistik zur Bestandserhebung über Direktinvestitionen zu melden. Sie geben Auskunft über die Kapitalbeziehungen aus Beteiligungen von Inländern an Unternehmen im Ausland bzw. Beteiligungen von Ausländern an Unternehmen in Deutschland. Seit dem 30. Juni 2019 werden auch die Formulare K3 und K4 nur noch im XML-Format akzeptiert.

  • Meldepflichtig zur Anlage K3 der AWV sind Unternehmen und Privatpersonen, denen unmittelbar 10 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte an einem ausländischen Unternehmen mit einer Bilanzsumme von (umgerechnet) mehr als 3 Mio. EUR zuzurechnen sind. Ist ein unmittelbar im Ausland gehaltenes Unternehmen vom deutschen Investor abhängig (Mehrheitsbeteiligung), so sind die von diesem ausländischen Unternehmen abhängigen weiteren Auslandsbeteiligungen ebenfalls zu melden. Anlage K4 ist entsprechend zu nutzen, wenn ein inländisches Unternehmen ausländischen Investoren zuzurechnen ist.
  • Sofern eine frühere Meldepflicht entfallen ist, sollte dies der Deutschen Bundesbank durch eine Fehlanzeige angezeigt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bilanzsumme bzw. das Betriebsvermögen den Schwellenwert von 3 Mio. EUR nicht mehr übersteigt.
Die Vorteile der Lieferung per XML über EDDy_neu
Das übernehmen wir für Sie!

Ihre Vorteile im Überblick

Konsistenz über alle Outputs hinwegWir nutzen für sämtliche Leistungen eine selbst programmierte und hoch spezialisierte Software. Mit einer darin liegenden einheitlichen Datengrundlage können wir über alle AIF eine konsistente Qualität in allen Outputs bzw. den Berechnungen gewährleisten.
Fachliches und technisches Knowhow inklusiveGreifen Sie auf ein Team erfahrener Spezialistinnen und Spezialisten zurück und sichern Sie sich die Vorteile der Expertise aus 10 Jahren Fondsreporting.
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Ihr Aufwand auf ein Minimum reduziertWir schreiben den Begriff SERVICE groß und benötigen für die Arbeit nur ein Minimum an Basisdaten, um den Prozess anzustoßen und die Leistungen auszuführen.

Übrigens bieten wir auch weitere Meldeleistungen: beispielsweise die Meldungen an WM Datenservice (EDDY_neu), Meldungen an die BaFin und Bundesbank oder an die Sparkassenschnittstelle an. Ein Großteil der dazu benötigten Daten liegt durch die Meldungen an ihre investierten Versicherungsunternehmen bereits vor. Diese Daten können entsprechend einfach für die weiteren Outputs verarbeitet werden.

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+49 (0) 611 23609 103

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